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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Elektro Mölders GmbH & Co. KG
(Stand 04/2018)

 

1. GERICHTSSTAND

1.1. Die Elektro Mölders GmbH & Co. KG, geschäftsansässig: Ravensberger Straße 174, 42117 Wuppertal (nachfolgend: Elektro Mölders), ist spezialisiert auf Elektroinstallationen jeglicher Art sowie ökologische und energetische Beratung bei Gebäude-/Altbausanierungen. Ein Spezialgebiet ist die Versorgung von Wohnungen/Wohnanlagen u.a. im Smart-Home-Bereich zur umfangreichen Energieersparnis.

1.2. Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Geschäftsverhältnis der Elektro Mölders mit Ihren Kunden und werden damit zum Vertragsbestandteil.

1.3. Sie gelten ausschließlich für das Vertragsverhältnis mit einem Kunden, der das Geschäft entweder als Verbraucher und damit als natürliche Person zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbrauchergeschäft), oder der als Unternehmer und damit als natürliche oder juristische Person oder als rechtsfähige Personengesellschaft das Geschäft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit tätigt (Handelsgeschäft).

1.4. Abweichende Bedingungen eines Kunden, der das Geschäft als Unternehmer in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (Handelsgeschäft) tätigt, sowie Ergänzungen oder Änderungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Elektro Mölders schriftlich bestätigt werden.

2. LEISTUNGSINHALTE 

Die Leistungen der Elektro Mölders umfassen neben der Elektroinstallation und Gebäude-/Altbausanierung auch die Sprechanlageninstallation und Vernetzung sowie Energie- und Klimatechnik, Komfort- und Sicherheitslösungen, Beleuchtungskonzepte oder vernetzte Gebäudetechnik sowie innovative Technologien.

3. VERTRAGSANBAHNUNG UND ABSCHLUSS-/ PLANUNG UND ÄNDERUNGEN

3.1. Auf Grundlage der Besichtigung des Kundenobjekts oder einer konkreten Kundenanfrage erstellt die Elektro Mölders ein entsprechendes Angebot, das die vereinbarten Leistungen und die dazu gehörenden Materialien umfasst. Darin erfasst ist eine Schätzung des erforderlichen Aufwands. Somit handelt es sich bei den Angeboten von der Elektro Mölders in der Regel nicht um Festpreisangebote, es sei denn, das jeweilige Angebot versteht sich ausdrücklich als „Festpreisangebot“.

Der Kunde hat vorab alle relevanten Auskünfte vollständig zu erteilen, damit die Elektro Mölders den genauen Aufwand und Umfang der Arbeiten erfassen kann.

Hierzu gehört die Mitteilung insbesondere über:

  • jegliche Arten von Arbeitserschwernissen
  • vorhandene Vorschäden sowie bereits ausgeführte Sanierungen oder Installationen
  • alles, was für die Planung der Arbeiten von Relevanz sein könnte.

3.2. Bezüglich der Planungs- und Ausführungsarbeiten kommt mit dem Kunden ein Werkvertrag zustande.

3.3. Die Elektro Mölders hält sich an ihre erstellten Angebote über einen Zeitraum von sechs Wochen gebunden. Mit schriftlicher Bestätigung des Kunden, also Unterzeichnung des Angebotes oder entsprechender angebotsbezogener schriftlicher oder mündlicher Zustimmungserklärung kommt der Auftrag sodann zustande.

3.4. Ergibt sich im Rahmen der Auftragsausführung aufgrund der Vorgabe oder des Wunsches des Kunden Änderungs- oder Ergänzungsbedarf zum Angebot, werden sich die Parteien darüber vorab verständigen und dies schriftlich festhalten. Der genaue Bedarf wird dann in einem Nachtragsauftrag festgehalten, für dessen Zustandekommen dieselben Voraussetzungen gelten wie für das Ursprungsangebot, es sei denn, dass Zusätze schriftlich auf dem Dokument unter beidseitigem Einverständnis und Unterzeichnung des Zusatzes festgehalten werden.  Dies gilt nicht, sofern der Auftragsgeber zusätzliche oder alternative Arbeiten, die dem Grunde nach bereits im Angebot Anklang gefunden haben, verlangt und denen die Elektro Mölders nachkommt. In einer solchen Handhabung ist dann der Verzicht des Auftraggebers auf ein gesondertes schriftliches Nachtragsangebot enthalten.

3.5. Werden während der Tätigkeiten der Elektro Mölders andere Arbeiten oder Leistungen notwendig, die für den geschuldeten Erfolg geboten sind, so ist die Elektro Mölders berechtigt, diese Arbeiten auch ohne vorheriges Nachtragsangebot und Zustimmungserklärung des Kunden durchzuführen, sofern dadurch nicht ein Mehraufwand von mehr als 30% der Ursprungskosten entsteht. Der Kunde kann sich in einem solchen Fall nicht auf § 649 BGB berufen.

3.6. Ist die Elektro Mölders auch mit der Planung der Arbeiten beauftragt gewesen, haftet die Elektro Mölders für mögliche Versäumnisse oder Fehler in der Planung mit der Folge, dass daraus entstehender Änderungsbedarf zwecks Erzielung des Werkerfolges nicht gesondert in Rechnung gestellt werden kann.

3.7. Führen allerdings vom Kunden angeordnete Änderungen des Werkerfolges zu Mehraufwand bei der Fa. Elektro Mölders, so können diese Leistungen gesondert in Ansatz gebracht werden. Die Berechnung erfolgt auf Basis der zuvor hinterlegten Ursprungskalkulation.

4. PFLICHTEN DER ELEKTRO MÖLDERS

4.1. Die Ausführung der Arbeiten und Leistungen der Elektro Mölders richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis und erfolgt nach den anerkannten Regeln der gegenwärtigen Technik und unter Einhaltung der Produktfreigaben.

4.2. Die Elektro Mölders schuldet eine Leistung, die sich für das im Vertrag Vorausgesetze und ansonsten zur gewöhnlichen Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art des Werkes erwarten kann.

4.3. Im Rahmen ihrer Planung wird die Elektro Mölders die tatsächlichen Bedingungen beim Kunden vor Ort prüfen und ihrem Angebot zugrunde legen. Die Elektro Mölders wird den Kunden auf ihr erkennbare Mängel von Vorgewerken hinweisen. Die dahingehende Pflicht zur Prüfung von Vorgewerken beschränkt sich allerdings auf das objektive Sichtbare und nicht auf Fachkenntnisse, die nicht der Branche der Elektro Mölders unterfallen.

5. VERBRAUCHERBAUVERTRAG

5.1. Ein Verbraucherbauvertrag liegt vor, wenn ein Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird und die Elektro Mölders zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird, es sei denn, der Kunde hat bereits einen Architekten mit der Planung beauftragt.

Ein Verbraucherbauvertrag kann nur in Textform geschlossen werden.

5.2. Die Elektro Mölders überreicht dem Kunden rechtzeitig vor Vertragsschluss eine ausführliche Baubeschreibung. Spätestens mit der Fertigstellung des Werkes übergibt die Elektro Mölders dem Kunden die Unterlagen, die dieser benötigt, um gegenüber Behörden den Nachweis führen zu können, dass die Leistungen tatsächlich unter Einhaltung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ausgeführt worden sind.

5.3. Dem Kunden steht ein Widerrufsrecht zu, über das er im Rahmen des Vertragsabschlusses von der Elektro Mölders rechtzeitig schriftlich informiert wird. Der Kunde hat dann das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen nach Erhalt der Widerrufsbelehrung ohne Angabe von  Gründen zu widerrufen. Näheres dazu regelt die Widerrufsbelehrung.

Der Elektro Mölders steht im Falle eines wirksamen Widerrufs des Kunden der Werklohn für die Leistungen zu, die bis zum Widerruf erbracht worden sind.

Das Widerrufsrecht ist in den folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • bei dringenden Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen, für die der Kunde Elektro Mölders ausdrücklich angefordert hat;
  • bei Verträgen über Waren, die nicht vorgefertigt sind oder deren Herstellung auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind;
  • wenn die Ware nach ihrer Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wird; das betrifft vor allem Werkmaterialien und Baustoffe;
  • sobald Elektro Mölders die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Kunde vor Vertragsschluss ausdrücklich bestätigt hat, dass Elektro Mölders mit der Ausführung der Arbeit vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen darf.

6. PFLICHTEN DES KUNDEN

6.1. Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten der Elektro Mölders diese über verlaufende Versorgungsleitungen genau aufzuklären. Für mangels entsprechender Information nicht absichtlich herbeigeführte Schäden scheidet eine Haftung derElektro Mölders aus.

6.2. Der Kunde sichert zu, die Arbeiten von Vorgewerken der zu bearbeitenden Bereiche als mangelfrei abgenommen zu haben. Für etwaige Baumängel von Vorgewerken hat der Kunde einzutreten. Sollten die Leistungen der Elektro Mölders durch solche Baumängel beeinträchtigt werden, so dass auch die Elektro Mölders ihre Leistungen nicht mangelfrei erstellen kann, so bleibt der Vergütungsanspruch der Elektro Mölders trotz dadurch bedingter, etwaiger Mängel ihrer Leistungen in voller Höhe bestehen.

6.3. Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Anschlüsse (z.B. Strom) werden der Elektro Mölders vom Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

7. HAFTUNG DER ELEKTRO MÖLDERS

7.1. Die Elektro Mölders haftet im Fall einer mangelhaften Ausführung ihrer Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.2. Die von der Elektro Mölders verwendete Ware entspricht in ihrer Beschaffenheit und Güte den vertraglich vereinbarten Anforderungen zum Zeitpunkt der Lieferung. Eine Haftung ist begrenzt auf ein sog. Auswahlverschulden.

7.3. Die Elektro Mölders übernimmt keine Garantie für die Beschaffenheit oder die Haltbarkeit der gelieferten Ware.

Auch besteht keine Haftung für teilweise Mängel an Produkten, die handelsüblich sind. Zudem liegt nur dann ein Mangel vor, wenn dieser bereits zum Zeitpunkt der Verwendung des Produkts vorgelegen hat.

7.4. Zeigt der Kunde einen Mangel an dem gelieferten Produkt oder den erbrachten Leistungen an, so hat die Elektro Mölders zunächst ein zweimaliges Recht auf Nachbesserung. Gelingt die Beseitigung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist nicht, so liefert die Elektro Mölders ein Ersatzprodukt. In einem solchen Fall hat der Kunde das mangelhafte Produkt  an die Elektro Mölders herauszugeben.

7.5. Der Kunde kann bei endgültig gescheiterter Nachbesserung vom Vertrag zurücktreten,  die Vergütung mindern oder Ersatz der Aufwendungen geltend machen, die ihm durch die Beauftragung eines Dritten mit der Erfüllung des vertraglich Vereinbarten entstanden sind. Der Schadensersatz von Elektro Mölders ist dabei auf die Höhe des Gestaltungswertes begrenzt. Eine Haftung der Elektro Mölders für Folgekosten jeglicher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, die gescheiterte Nachbesserung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von der Elektro Mölders.

Bei Vorliegen eines Verbrauchergeschäfts ist die Ersatzpflicht für Schäden an anderen Gegenständen des Kunden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt, sofern die Elektro Mölders den Schaden zu vertreten hat und fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat.

7.6. Liegt ein Handelsgeschäft vor, hat der  Kunde die Ware nach Erhalt unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese innerhalb von 7 Werktagen der Elektro Mölders anzuzeigen, wobei die Anzeige schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) oder auch mündlich erfolgen kann. Im Rahmen eines solchen Handelsgeschäfts haftet die Elektro Mölders nicht für Sachschäden, die nicht an dem Werk selbst entstanden sind; insbesondere haftet sie nicht für entgangenen Gewinn des Kunden. Soweit die Haftung von Elektro Mölders ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

7.7. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Elektro Mölders oder ihrer Erfüllungsgehilfen bleiben von dieser Regelung unberührt.

7.8. Sämtliche Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Abnahme des Werks. Hat der Kunde das Geschäft als Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit getätigt (Handelsgeschäft), beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

7.9. Die Haftung der Elektro Mölders für Personenschäden (Verletzung von Körper oder Gesundheit) bleibt von den hier getroffenen Regelungen zu den Mängelgewährleistungsverpflichtungen des Kunden und ihrer Verjährung unberührt und damit uneingeschränkt bestehen.

7.10. Für Fälle höherer Gewalt, wie z. B. Sturm oder Frost, scheidet eine Haftung der Elektro Mölders aus.

8. ABNAHME / ABNAHMEFIKTION / VERGÜTUNG

8.1. Über die Fertigstellung des Werkes  erfolgt eine Abnahme. Der Kunde kann diese wegen nur unwesentlicher Mängel nicht verweigern.

8.2. Die Abnahmefiktion tritt ein, sofern der Kunde sich zu dem Abnahmeverlangen der Elektro Mölders nicht innerhalb einer Frist von 24 Stunden äußert oder die Abnahme ohne Benennung eines Mangels verweigert. Kunden, die Verbraucher sind, werden auf diese Rechtsfolgen mit der Abnahmeaufforderung der Elektro Mölders schriftlich – d.h. in Textform – hingewiesen.

8.3. Teilabnahmen sind möglich, sofern diese mit dem Kunden vereinbart werden.

8.4. Verweigert der Kunde die Abnahme unter Angabe von Mängeln, hat er auf Verlangen der Elektro Mölders an einer gemeinsamen Feststellung des Zustands des Werks mitzuwirken. Eine gemeinsame Zustandsfeststellung ist dann von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben und mit der Angabe des Tages der Feststellung zu versehen.

8.5. Die Elektro Mölders kann die Zustandsfeststellung dann einseitig vornehmen, wenn der Kunde an einem vereinbarten Termin oder an einem von Elektro Mölders unter Wahrung einer angemessenen Frist bestimmten Termin nicht teilnimmt, es sei denn, der Kunde hat sein Fernbleiben nicht zu vertreten und hat dies der Elektro Mölders unverzüglich mitgeteilt.

Durfte die Elektro Mölders die Zustandsfeststellung alleine vornehmen, wird dem Kunden ein mit Datum der Feststellung und Unterschrift der Elektro Mölders versehene Abschrift zur Verfügung gestellt.

8.6. Die Vergütung wird mit Abnahme des Werkes und Erhalt der prüffähigen Schlußrechnung fällig.
Zur Prüffähigkeit der Schlußrechnung übergibt die Elektro Mölders in für den Kunden nachvollziehbarer Weise eine übersichtliche Aufstellung der erbrachten Leistungen.  Sofern der Kunde dagegen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung begründete Einwendungen erhebt, wird eine Prüffähigkeit unterstellt.

8.7. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

9. KÜNDBARKEIT DES VERTRAGES / RÜCKTRITTSRECHT

9.1. Die Kündbarkeit des Vertragsverhältnisses richtet sich für den Kunden nach § 649 BGB. Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Vertrages ist die Elektro Mölders berechtigt, die erbrachten Leistungen auf Grundlage der vereinbarten Vergütung abzurechnen.

9.2. Die Elektro Mölders kann den Vertrag kündigen, wenn die vereinbarten Leistungen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig erbracht werden können. Davon bleibt der volle Vergütungsanspruch der Elektro Mölders unberührt.

9.3. Beide Vertragspartner können das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen.

9.4. Die Kündigung des Vertrages kann nur schriftlich, d.h. in Textform erfolgen, so dass eine Kündigung per E-Mail nicht wirksam ausgesprochen werden kann.

9.5. Die Elektro Mölders ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall erfolgt die Abrechnung des Auftrages hinsichtlich der bis dahin erbrachten Leistungen auf Basis der vereinbarten Vergütung. Die Elektro Mölders kann zudem die unverbrauchte Ware zurückzuverlangen.

10. MEDIATION / GERICHTSSTAND

10.1. Die Parteien vereinbaren bei Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zunächst die Durchführung eines Mediationsverfahrens und werden sich gemeinsam auf einen Mediator verständigen.

10.2. Erst beim Scheitern der Mediation soll der Rechtsweg offen sein. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertragsverhältnis  mit einem Kunden, der Kaufmann ist, ist Wuppertal. Das gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Geschäftssitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.